Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Bannert 1) Allgemeines 1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Fa. Bannert Meersburg. Die Mitarbeiter von mir, sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt der schriftlichen Bestätigung des Lieferers (MB-Dedachungen) hinausgehen. 2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen werden nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer (mir (MB)) schriftlich bestätigt sind. 3.Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen ich ( Lieferer ) in Geschäftsbeziehung trete, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen der Lieferer in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 4. Muster jeder Art und Größe, Abbildungen und Beschreibungen gelten nur annäherungsweise. Ich der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. § 2 Angebote 1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers (MB-Bedachungen) 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Lieferer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Lieferer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung
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